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Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich verpflichtet jede Schule zur Formulierung eines Schulprogramms. Es enthält die Ziele der Schule für die kommenden Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen. Das Schulprogramm wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet und muss von der Schulpflege bewilligt werden.

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Datum
21. Juli 2022

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Schulprogramm 2026_27-2028_29 (PDF, 198 kB) Download 0 Schulprogramm 2026_27-2028_29

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