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Voraussetzung und Zielsetzung
Fotografieren und Filmen im schulischen Kontext ist aufgrund der erleichterten technischen Grundvoraussetzungen, der Verbreitung von Smartphones sowie der rasanten Zunahme an Verbreitungsmöglichkeiten (E-Mail, Internet, Social Medias) zunehmend mit Problemen verbunden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen sollen vor Missbräuchen durch unfreiwilliges Herstellen oder Verbreiten von Abbildern geschützt werden. Gleichzeitig soll dem Bedürfnis der Eltern, von und für die eigenen Kinder Erinnerungsbilder anzufertigen, angemessen Rechnung getragen werden.

Informationen

Datum
3. April 2017

Dokumente

Name
2017_03_20_Weisung_zu_Fotografieren_und_Filmaufnahmen.pdf (PDF, 19.38 kB) Download 0 2017_03_20_Weisung_zu_Fotografieren_und_Filmaufnahmen.pdf

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