Willkommen auf der Website der Gemeinde Dällikon Primarschule



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Druck VersionPDF

Hausordnung der Primarschule Dällikon


Die Hausordnung und die Turnhallenordnung wurden überarbeitet und sind ab sofort gültig für die Schulanlage Leepünt.

 

Freizeitaktivitäten auf dem Schulareal Leepünt



Das Schulareal Leepünt in Dällikon, (Hartplätze, Spielplatz und Wiesen) steht ausserhalb der Schulzeit der Dälliker Bevölkerung für Freizeitaktivitäten zur Verfügung.

Bedingt durch die extreme Nutzung der Anlage durch Gruppen von Erwachsenen werden die Anwohner der Schulanlage in einem unverhältnismässigen Masse belästigt und in ihrer Ruhe gestört. Deshalb sieht sich die Schulpflege gezwungen, das bereits bestehende amtliche Verbot auszudehnen. Wir bitten Sie im Interesse der Sache, dieses Verbot zu respektieren.

Bei einem Verstoss gegen dieses Verbot werden Sie durch die kontrollierende Bewachungsgesellschaft bei der Polizei verzeigt.

Nachfolgend finden Sie den Verbotstext:

„Das Befahren des gesamten Schulareals der Primaschulgemeinde Dällikon, Kat. Nr. 2364, in 8108 Dällikon mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrräder, wird verboten. Für Benützung der Sportplätze, Wiese und Hartplätze gelten folgende zeitlichen Beschränkungen: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 18.00 Uhr. Davon ausgenommen sind regelmässige Nutzungen der Vereine, welche bis 22.00 Uhr toleriert werden. Übermässige Lärmverursachung ist auf dem gesamten Schulareal untersagt. Übertretungen dieses Verbots hat Polizeibusse bis Fr. 200.- zur Folge“.

Wir bitten Sie, dieses Verbot zu respektieren.

September 1999, Primarschulpflege Dällikon

 
Haus- und Turnhallenordung zum Herunterladen: Hausordnung und Turnhallenordung.pdf (58.9 kB)