Kopfzeile

Inhalt

Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich verpflichtet jede Schule zur Formulierung eines Schulprogramms. Es enthält die Ziele der Schule für die kommenden Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen. Das Schulprogramm wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet und muss von der Schulpflege bewilligt werden.

Informationen

Datum
21. Juli 2022

Dokumente

Name
Schulprogramm_22-26_.pdf (PDF, 220.11 kB) Download 0 Schulprogramm_22-26_.pdf

Bestellformular

Personalien